Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Rosch Computer GmbH, Stand: Januar 2026 - Version v2.3
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Rosch Computer GmbH, Ostring 13, D-65205 Wiesbaden, Deutschland (nachfolgend „Rosch“) und ihren Kunden.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Rosch stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zu.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Unternehmerstatus / B2B-Klarstellung
- Das Angebot von Rosch richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Rosch ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. USt-IdNr., Handelsregisterauszug).
- Gibt sich ein Kunde unzutreffend als Unternehmer aus, stellt er Rosch von sämtlichen daraus entstehenden Nachteilen, Schäden und Kosten (z. B. Abmahnungen, Widerrufsrechte, Bußgelder) frei.
§ 3 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung von Rosch bezeichneten Lieferungen und/oder Leistungen.
- Maßgeblich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten technischen Spezifikationen, Dokumentationen und Einsatzbedingungen.
- Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten oder spezifizierten Einsatzzwecks erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 4 Vertragsschluss
- Darstellungen von Produkten und Leistungen auf der Website oder in Unterlagen von Rosch stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
- Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung (Textform) von Rosch zustande.
- Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Information.
§ 5 Preise, Marktvorbehalt, Lieferzeiten
- Alle Preise verstehen sich ab Lager/Werk zzgl. Verpackung, Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Lieferzeiten und Preise stehen unter dem Vorbehalt marktbedingter Veränderungen, insbesondere bei:
- Einkaufspreissteigerungen von Lieferanten von mehr als 5 %,
- Rohstoff- oder Energiepreisänderungen,
- Wechselkursveränderungen,
- behördlichen Maßnahmen,
- Lieferengpässen oder höherer Gewalt.
- Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
- Ist Rosch eine Anpassung wirtschaftlich nicht zumutbar, ist Rosch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Rosch ist berechtigt, bei Neukunden oder sachlich gerechtfertigten Fällen Vorkasse zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Zusätzlich ist Rosch berechtigt, eine pauschale Mahnpauschale von bis zu 40 EUR pro Mahnstufe zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist Rosch berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Rosch behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages an Rosch abgetreten.
- Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erwirbt Rosch Miteigentum im Verhältnis der jeweiligen Werteanteile.
- Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind Rosch unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verantwortlich für eine geeignete System-, Geräte- und Einsatzumgebung.
- Installationen, Konfigurationen und Nutzung dürfen ausschließlich durch fachkundiges Personal erfolgen.
- Der Kunde stellt Rosch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung resultieren.
- Der Kunde wird Rosch über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit gelieferten Produkten unverzüglich informieren und Rosch Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
§ 9 Lieferung, Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt ab Lager/Werk.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
- Bei Annahmeverzug oder Mitwirkungsverletzungen trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten.
- Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder nicht von Rosch zu vertretenden Lieferhindernissen.
§ 10 Verpackung
- Rosch nimmt restentleerte Verpackungen gemäß VerpackG unentgeltlich am Firmensitz zurück.
- Die Rücktransportkosten trägt der Kunde.
§ 11 Gewährleistung
- Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
- § 377 HGB findet Anwendung.
- Rosch leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Keine Gewährleistung besteht bei Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch Dritte oder entfernten Kennzeichnungen.
- Unberechtigte Mängelrügen berechtigen Rosch zur Abrechnung der Prüf- und Aufwandskosten.
- Vor Eingriffen in Software, Firmware oder BIOS hat der Kunde ein vollständiges Backup der Daten und Konfiguration zu erstellen. Rosch haftet nicht für Datenverluste.
§ 12 Haftung
- Rosch haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rosch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert oder 50.000 EUR (der höhere Betrag gilt).
- Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder marktbedingte Lieferverzögerungen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Entsorgung / ElektroG
- Die von Rosch gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte sind ausschließlich für die Nutzung durch gewerbliche Kunden bestimmt und nicht für private Haushalte vorgesehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Geräte nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Eine Rücknahme der gelieferten Geräte durch Rosch erfolgt ausschließlich, sofern und soweit hierfür im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Rosch einer Rücknahme ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Informationen zu den Pflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) stellt Rosch dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
- Bei einer Weitergabe der gelieferten Geräte an Dritte verpflichtet der Kunde diese entsprechend zur Einhaltung der gesetzlichen Entsorgungs- und Informationspflichten.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

